Die Vorteile der Riester-Rente
Die Riester-Rente ist eine private Vorsorgeversicherung, die auf Grund der hohen staatlichen Förderung für eine breite Bevölkerungsschicht besonders lohnenswert ist. Seit der Einführung der Riester-Rente im Jahr 2001 beteiligt sich der Gesetzgeber am Aufbau einer zusätzlichen privaten Rente, da absehbar ist, dass die gesetzlichen Leistungen im Alter nicht ausreichen.
Im Vergleich zu anderen privaten Rentenversicherungen bietet die Riester-Rente neben den staatlichen Zulagen weitere Vorteile. Die Riester-Rente ist sowohl während der Ansparphase als auch während der Leistungsphase sehr flexibel und kann der Situation des Versicherungsnehmers angepasst werden. Darüber hinaus kann die versicherte Person von steuerlichen Begünstigungen profitieren, wenn die Beiträge zur Riester-Rente als Aufwendungen zur Altersvorsorge angegeben werden.
Die staatliche Förderung der Riester-Rente
Der Versicherungsnehmer kann von der finanziellen Unterstützung des Gesetzgebers profitieren, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. In erster Linie wird die Förderung denjenigen gewährt, die als Pflichtversicherte Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Zu dieser Personengruppe zählen u.a. Angestellte, Arbeiter, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende, Minijobber sowie Beamte und gegebenenfalls Selbstständige. Auch Personen, die Krankengeld oder Arbeitslosengeld erhalten gehören zu den direkt Förderberechtigen, da sie ebenfalls besonders von den Kürzungen der gesetzlichen Rentenleistungen betroffen sind. Darüber hinaus haben auch Personen, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen die Möglichkeit die staatliche Förderung zur Riester Rente zu beanspruchen. Hierfür ist nur wichtig, dass der indirekt förderberechtigte nachweisen kann, dass er mit einem gesetzlich Pflichtversicherten verheiratet ist.
Sowohl direkt als auch indirekt Zulagenberechtigte Versicherungsnehmer müssen einen gewissen Beitrag zur Riester-Rente selbst aufbringen. Dieser entspricht im Jahr 2008 4% des zu versteuernden Einkommens des letzten Jahres und mindestens 5€ im Monat. Wenn der Versicherungsnehmer eine geringere Eigenleistung erbringt können die Riester-Zulagen nur anteilig gewährt werden. Es besteht jederzeit die Möglichkeit die Versicherungsbeiträge zu erhöhen oder zu senken und bei Bedarf sogar für eine bestimmte Zeit auszusetzen. Hierfür muss die Versicherungsgesellschaft lediglich rechtzeitig informiert werden.
Die versicherte Person erhält für sich selbst die jährliche Grundzulagen in Höhe von 154€ und für jedes Kind zwischen 185€ und 300€ solange ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Die staatlichen Zulagen und die eigenen Versicherungsbeiträge werden der gewählten Anlageform gutgeschrieben, bei der zwischen einem Kontensparplan und einem Fondssparplan gewählt werden kann.
Im Gegensatz zu anderen Vorsorgeversicherungen ist der Versicherungsnehmer im Falle der Arbeitslosigkeit nicht verpflichtet, auf das Guthaben aus der Riester-Rente zurückzugreifen und den Vertrag vorzeitig aufzulösen.
Die Leistungen der Riester-Rente
Der Versicherungsnehmer entscheidet selbst, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form er die Leistungen aus der Riester-Rente beziehen möchte. Frühestens kann mit der Vollendung des 60. Lebensjahres und spätestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres die Versicherungsleistungen abgerufen werden. Es kann dann zwischen einer lebenslangen monatlichen Rentenzahlung und einer einmaligen Kapitalzahlung gewählt werden. Hierbei wird maximal 30% des angesparten Guthabens ausgezahlt, da der Rest nur als monatliche Rente geleistet wird. |